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Allgemeine Geschäftsbedingungen von CB-RECORDS
 

CB-RECORDS
Musikverlag & Tonstudio
Inhaber: Christian Brandl

Prandtauerstrasse 1

A-4850 Timelkam

Österreich

 
Nutzungsrechte für die Verwendung von AKM/GEMA/SUISA-freier Musik von CB-RECORDS
 
Sie erhalten für die erworbene Musik von CBRECORDS die Lizenz mit zeitlich und räumlich unbegrenztem Nutzungsrecht,
die AKM/GEMA/SUISA-freie Musik von CBRECORDS (Komponist Christian Brandl) für private und kommerzielle Zwecke zu nutzen und/oder öffentlich aufzuführen.
 
Diese kommerzielle Lizenz beinhaltet die Berechtigung zur kostenfreien Verwendung unserer Musikstücke, Soundeffekte und Sequenzen für Homepages, Telefonanlagen, Youtube, Präsentationen, Videos, Imagefilme, Ausstrahlung im TV und Werbeprojekte weltweit.
 
Weiters erhalten Sie die Freigabe zur Nutzung unserer AKM/GEMA/SUISA-freien Musik für Podcasts, Beschallung für Geschäftsräume, Messen, Vorträge, Praxen, Studentenprojekte und soziale Einrichtungen.
 
Lediglich der alleinige Verkauf und die Weitergabe von Kopien der AKM/GEMA/SUISA-freien Musik von CBRECORDS auf Musik-CDs, Musik-DVDs, USB-Sticks und anderen Datenträgern, sowie die Bereitstellung auf Musik– und Downloadportalen, ist strengstens untersagt.
 
Die AKM/GEMA/SUISA-freie Musik von CB-RECORDS kann 2000mal pro Projekt wie bei DVDs, Videos und Filmen jeder Art, die zum Verkauf bestimmt sind, eingebunden werden. Hierfür werden keine weiteren Lizenzgebühren von CB-RECORDS fällig.
 
Für Film-DVD-Kopien mit höheren Stückzahlen wie 2000 Kopien pro Projekt, kontaktieren Sie uns einfach. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot genau für Ihren Verwendungszweck.
 
Sämtliche Musikstücke, Soundeffekte und Sequenzen sind Eigenkompositionen und frei von Rechten Dritter. Das unübertragbare Urheberrecht liegt ausschließlich beim Komponisten Christian Brandl.
 
Der Komponist ist kein Mitglied der AKM/GEMA/SUISA oder anderen Verwertungsgesellschaften.
 
Für den Käufer der AKM/GEMA/SUISA-freien Musik von CBRECORDS fallen für die Nutzung dieser Musik, Sounds und Sequenzen keine Gebühren von Verwertungsgesellschaften an.
 
Diese Lizenz ist nicht übertragbar und gilt nur für den Käufer unserer AKM/GEMA/SUISA freien Musik.
 
Die Rechtswirksamkeit dieser Lizenzvereinbarung und die angeführten Nutzungsrechte gelten nur nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.
 
 
Wichtiger Hinweis zur Nutzung unserer AKM/GEMA/SUISA-freien Musik!

Heben Sie die Rechnung Ihres erworbenen AKM/GEMA/SUISA-freien Produktes, die auf Ihren Namen ausgestellt ist, sorgfältig auf. Diese dient in Kombination mit dieser Lizenzvereinbarung als Nachweis der angeführten Nutzungsrechte.
Bei jeder öffentlichen Nutzung unserer AKM/GEMA/SUISA-freien Musik, Komponist Christian Brandl, ist trotzdem eine Meldung an die zuständige Verwertungsgesellschaft (AKM in Österreich, GEMA in Deutschland, SUISA in der Schweiz) zu machen, um etwaige Gebühren durch Nichtanmeldung auszuschließen. Die sogenannte Beweispflicht, dass außschließlich AKM/GEMA/SUISA-freie Musik zur Verwendung kommt, liegt somit beim Veranstalter oder Nutzer und ist im Vorhinein zu erbringen. Der Komponist Christian Brandl bestätigt natürlich dass alle unsere Titeln AKM/GEMA/SUISA-frei sind.
 
Lizenzgeber:
Christian Brandl
Prandtauerstrasse 1
A-4850 Timelkam
 
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung jeglicher Art zwischen dem Kunden und CB-RECORDS gelten ausschließlich die oben angeführten Nutzungsrechte sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils letztgültigen, veröffentlichten Fassung. Alle Abweichungen müssen von CB-RECORDS ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Mit der Benutzung der von CB-RECORDS zur Verfügung gestellten Webseiten, Bestellformulare, Downloads, E-Mail-Dienste und sonstige Kontaktaufnahmen erkennt der Kunde diese AGBs automatisch an.
 
Vertragsabschluss und Rücktritt

Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Kunde CB-RECORDS  ein unterschriebenes Auftrags- oder Bestellformular zukommen lässt (per E-Mail, Fax, Brief oder durch persönliche Übergabe) und wenn diese schriftliche Bestellung von CB-RECORDS  schriftlich bestätigt wird, sowie durch den automatisierten Bestellvorgang in unserem Onlineshop. Eine Bestellung des Kunden gilt als bindend. CB-RECORDS behält sich das Recht vor, eine eingegangene Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Kunde ist verantwortlich, dass alle wichtigen Informationen im Auftragsformular vermerkt sind.
 
Rückgaberecht

Bei Bestellungen hat der Kunde das Recht, bei herstellerbedingten Defekten die Ware zurück zu geben, und einen Ersatz anzufordern. Solange CB-RECORDS  einen adäquaten Ersatz leisten kann, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung von getätigten Zahlungen und auf Rückerstattung von Versandspesen.
Weiters hat CB-RECORDS  keine Pflicht, vom Kunden irrtümlich bestellte Waren oder beauftragte Arbeiten zurückzunehmen und Rückzahlungen zu tätigen, insbesondere dann, wenn die Waren kundenspezifisch angefertigt wurden (z.B. bei Auftragskompositionen, Sprachaufnahmen, individuellem Design, etc)
 
Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. CB-RECORDS ist zu Teillieferungen berechtigt. Lieferung und Versand erfolgt auf Kosten und auf eigene Gefahr des Kunden. Auch bei Inanspruchnahme der Gewährleistung werden die Kosten für Verpackung und Lieferung vom Kunden übernommen, außer es handelt sich um eine von CB-RECORDS begangene grobe Fahrlässigkeit.
 
 
Zahlung

Der Kunde hat die Möglichkeit, per Kreditkarte, PayPal, in bar oder per Vorauskassa zu bezahlen. Bei Vorauskassa muss der offene Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt durch den Kunden vollständig beglichen sein.  Jede andere Zahlungsart bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
 
Eigentumsvorbehalt

Die von CB-RECORDS gelieferten Waren und Arbeiten bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung und bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen, etwaiger Prozess- und sonstiger Nebenkosten) aus sämtlichen abgeschlossenen Verträgen Eigentum von CB-RECORDS Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet. Die bestellten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz von CB-RECORDS und werden ausnahmslos erst nach vollständiger Begleichung der offenen Beträge ausgeliefert, bzw. übergeben. Sämtliche Kosten für Zurückholung sind vom Kunden zusätzlich zu bezahlen. CB-RECORDS bezahlt nur dann, wenn eine Fahrlässigkeit vorliegt oder eine Falschlieferung durchgeführt wurde.
Es gelten jeweils die zum Datum der Auftragserteilung gültigen Preise, die auch auf der Website von CB-RECORDS öffentlich einsehbar sind.
 
Transportschäden

CB-RECORDS kommt nicht für verloren gegangene oder beschädigte Lieferungen auf. Bei Transportschäden ist umgehend der Zusteller und CB-RECORDS zu kontaktieren. Sollten an der Verpackung Schäden erkennbar sein (sog. äußere Schäden), so müssen diese sofort bei der Entgegennahme am Lieferschein vermerkt werden bzw. die Annahme der Lieferung aus den beschriebenen Gründen verweigert werden. Sollte das Produkt beschädigt sein oder nach Lieferung nicht mehr funktionieren obwohl die Verpackung äußerlich unversehrt ist (sog. innere Schäden), so muss der Empfänger den Schaden innerhalb von 3 Tagen schriftlich beim Transportunternehmen und bei CB-RECORDS reklamieren. Die Beweislast liegt immer beim Empfänger der Ware.
 
Garantie

Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu prüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen der Firma CB-RECORDS innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bekannt gegeben werden, ansonsten ist CB-RECORDS von der Mängelhaftung befreit. Solange CB-RECORDS seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eventuelle zusätzliche Transportkosten sind vom Kunden zu tragen, außer es handelt sich um eine grobe Fahrlässigkeit von CB-RECORDS Im letzteren Fall bestimmt CB-RECORDS den Transportweg.
Bei defekten oder unvollständigen Downloads, die der Kunde bereits bezahlt hat, ist CB-RECORDS per E-Mail zu verständigen, damit wir den Link zum Downloadfile per E-Mail versenden können.
 
Die Garantie deckt die gesetzliche Gewährleitungspflicht ab. CB-RECORDS  ist ausschließlich dem originalen Rechnungsempfänger zur Gewährleistung verpflichtet, diese erlischt bei Unternehmen nach 3 Monaten, jeweils ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übernahme. Ort der Erfüllung von sämtlichen Gewährleistungen ist Prandtauerstrasse 1, 4850 Timelkam / Österreich. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Fehler, die der Kunde durch unsachgemäße Verwendung, Beschädigung oder falsche Bedingungen verursacht.
 
Produktdesign
Die angebotenen Produkte werden von CB-RECORDS  in der zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Erwerbs gültigen Fassung ausgeliefert.
CB-RECORDS behält sich das Recht vor,  das Design der eigenen Produkte ständig zu aktualisieren, zu verändern und weiter zu entwickeln.
 
Auftragsarbeiten
Bei Auftragsarbeiten werden vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes als Anzahlung in Rechnung gestellt und ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin genannt. Sollte der Auftraggeber vom Auftrag zurück treten, so wird die Anzahlung von CB-RECORDS in eine Storno-Gebühr umgewandelt und einbehalten. CB-RECORDS stellt kurz vor der Fertigstellung den Restbetrag in Rechnung, der vor der Auslieferung/Abholung vom Auftraggeber beglichen wird.
Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung nachträglich Wünsche oder neue Anforderungen in das Projekt geltend machen wollen, so kann CB-RECORDS durch Rücksprache mit dem Auftraggeber entweder eine neue Lieferfrist  und einen neuen Rechnungsbetrag definieren oder die Umsetzung der neuen Anforderungen verweigern. Sollte CB-RECORDS zum zugesagten Zeitpunkt den Auftrag aus eigenem Verschulden nicht fertig stellen können, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurück zu treten und bekommt die bisher getätigten Anzahlungen zurück - es besteht kein weiterer Anspruch von Seitens des Auftraggebers.
 
 
Urheberrecht

Ist der Gegenstand des Vertrages die Veräußerung von Musik, Telefonansagen  etc., so gilt als vereinbart, dass nur das einfache Nutzungsrecht übertragen wird. Die unübertragbaren Urheberrechte bleiben immer beim Komponisten bzw. Verfasser.
 
Newsletter

Alle User die sich für einen Newsletter angemeldet haben, erhalten von CB-RECORDS automatisch  Newsletter per E-Mail, die sie jedoch jederzeit einfach und kostenlos abbestellen können.
 
Datenschutzerklärung


Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber CB-RECORDS Musik Verlag & Tonstudio, Inhaber Christian Brandl informieren.

Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

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2 Cookies

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Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen ist Timelkam (Österreich). Als Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse gilt Timelkam / Österreich. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Österreich hat.


Zustimmung
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